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Update 27.09.2023: Bitte keine Anträge mehr stellen - die Fördermittel sind ausgeschöpft!
Solarstrom für Elektroautos: Neue KFW-Förderung ab 26.09.2023

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KFW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  1.  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung

  2.  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung

  3.  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität

  4.  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten 

  5.  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage


Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  1. für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal

  2. für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro

  3. für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro


Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. 


Detaillierte Informationen der KFW-Bank finden Sie hier .

 


Sunny Tripower Smart Energy: Batterie- und Systemwirkungsgrad

Liebe SMA Solar Kunden,

uns erreichen derzeit vermehrt Service-Anfragen zum Batterie-Wirkungsgrad in PV-Anlagen mit dem Hybrid-Wechselrichter Sunny Tripower Smart Energy. Die meisten Kundenanfragen beziehen sich auf die im Sunny Portal dargestellten Werte für die Batterieladung und -entladung, die in diesem Zusammenhang irrtümlicherweise mit dem Batterie-Wirkungsgrad gleichgesetzt werden. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie mit Hintergrundinformationen unterstützen und über geplante Updates informieren.

Hier gelangen Sie zum Kundenanschreiben.

Detaillierte Informationen der KFW-Bank finden Sie hier .

 


 

EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert
  • ab dem 01.01.2023 wird die MwSt. beim Kauf von PV-Anlagen bis 30kWp und PV-Speichern auf 0% gesenkt. 
     
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich. Für neue Anlagen, die seit 01.01.2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für Bestandsanlagen bis 7kWp gilt diese Regelung ebenfalls.
     
  • Der Wegfall der EEG-Umlage erfolgte bereits zum 01.07.2022