Update 27.09.2023: Bitte keine Anträge mehr stellen - die Fördermittel sind ausgeschöpft!
Solarstrom für Elektroautos: Neue KFW-Förderung ab 26.09.2023
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KFW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Detaillierte Informationen der KFW-Bank finden Sie hier .
Sunny Tripower Smart Energy: Batterie- und Systemwirkungsgrad
Liebe SMA Solar Kunden,
uns erreichen derzeit vermehrt Service-Anfragen zum Batterie-Wirkungsgrad in PV-Anlagen mit dem Hybrid-Wechselrichter Sunny Tripower Smart Energy. Die meisten Kundenanfragen beziehen sich auf die im Sunny Portal dargestellten Werte für die Batterieladung und -entladung, die in diesem Zusammenhang irrtümlicherweise mit dem Batterie-Wirkungsgrad gleichgesetzt werden. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie mit Hintergrundinformationen unterstützen und über geplante Updates informieren.
Hier gelangen Sie zum Kundenanschreiben.
Detaillierte Informationen der KFW-Bank finden Sie hier .
EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert
- ab dem 01.01.2023 wird die MwSt. beim Kauf von PV-Anlagen bis 30kWp und PV-Speichern auf 0% gesenkt.
- Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich. Für neue Anlagen, die seit 01.01.2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für Bestandsanlagen bis 7kWp gilt diese Regelung ebenfalls.
- Der Wegfall der EEG-Umlage erfolgte bereits zum 01.07.2022