FAQ

Kann man den Photovoltaikstrom auch beim Stromausfall nutzen?
Bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ist es vorgeschrieben, dass die Anlage sich aus Sicherheitsgründen vom öffentlichen Netz trennen muss, d.h. die Photovoltaik-Anlage kann bei Netzausfall nicht genutzt werden. Es ist allerdings mit einem Batteriespeicher und einer Zusatzinstallation möglich, sich mit dem selbst erzeugten Strom, bei einem Netzausfall zu versorgen.
Die Investition einer Photovoltaik-Anlage sollte in jedem Fall von einer Versicherung geschützt werden. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Gebäudeversicherer auf, der Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz anbieten kann, sodass Sie im Schadensfall oder bei Ertragsausfall geschützt sind. 
Wir empfehlen eine Modulreinigung im Intervall von drei bis vier Jahren. Die Reinigung in Wohngebieten steigert nicht automatisch den Ertrag, sondern dient dem langfristigen Werterhalt der Anlage, da sich die Verschmutzung nicht über lange Zeit in das Modulglas einbrennt, sondern regelmäßig entfernt wird.  Wichtig ist zusätzlich die Betrachtung der Modulrahmenkanten. Sind diese stark mit Ablagerungen behaftet, kommt eine Verschattung der Zelle zustande, welche automatisch eine Ertragsminderung mit sich bringt.  Bei starker Verschmutzung z.B. im landwirtschaftlichen Bereich kann zusätzlich zum langfristigen Werterhalt eine Ertragssteigerung von bis zu 30% mit einer Reinigung erzielt werden.
Der Ort sollte möglichst staubfrei und trocken sein und sich optimalerweise dauerhaft im Temperaturbereich zwischen 20°C und 30°C befinden.
Je nach Region, Gemeinde, Kreis und Bundesland gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Sie können sich bei der Gemeinde oder beim Landkreis informieren, ob es Förderungen gibt, die für die Installation einer Photovoltaik-Anlage anwendbar sind. Weiterhin gilt die MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30kWp.
Anlagen bis zu einer Installierten Anlagenleistung von 30kWp je Anlagenbetreiber und Standort sind von der MwSt. befreit. Detaillierte Informationen hierzu hat das Bundesfinanzministerium unter dem Suchwort „FAQ Umsatzsteuerliche Maßnahme zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ zusammengefasst. 
Bei uns als Handwerksfachbetrieb erhalten Sie zwei Jahre Gewährleistung auf die von uns erbrachten Leistungen. Die Garantien der Hersteller variieren zwischen den verschiedenen Produkten. Bei Modulen bewegen sich die Produktgarantien zwischen zwölf und 25 Jahren, bei Wechselrichtern in der Regel fünf Jahre und bei Speichern zwischen zwei und zehn Jahren. Eine Verlängerung der Garantielaufzeit ist bei mehreren Produkten möglich. 
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen Wartungs- und Reinigungsvertrag für Ihre Anlage.
Sie erhalten 10% Rabatt auf den regulären Preis. Des Weiteren melden wir uns turnusmäßig bei Ihnen, wenn der Wartungs-/Reinigungsintervall erreicht ist mit einem Terminvorschlag.
Nein, wir bauen / betreuen keine Balkonkraftwerke.

Gerne organisieren wir für Sie den Auf- und Abbau eines Gerüstes für die Baustelle. Hierfür berechnen wir eine Vermittlungspauschale i. H. v. von 50€ und berechnen Ihnen die Kosten des Gerüstbauunternehmens weiter.

 

Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kommunikation mit dem Gerüstbauer, sowie die MwSt. auf die Gerüststellung, da dies ein notwendiger Aufwand der Photovoltaik-Anlage ist.

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins schauen wir uns auch Ihre Verteilung an. Gerne dürfen Sie bereits bei der Anfrage ein Bild mitsenden.

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